Servicewohnen oder Betreutes Wohnen - diese Begriffe  werden verwendet um sehr unterschiedliche Angebote zu beschreiben.

Der Anspruch des sogenannten "Betreuten Wohnen" oder "Servicewohnen" ist, sich den Wünschen und Bedürfnissen älterer Menschen anzupassen.

Unabhängigkeit und Eigenständigkeit, die in einer klassischen Miet- oder Eigentumswohnung gegeben sind, bleiben gewahrt, das Angebot verspricht darüber hinaus mehr Sicherheit und Geborgenheit.

Verschiedene Anbieter stellen bei dieser Form des Wohnens den Interessenten eine barrierefreie bzw. barrierearme Wohnung zur Verfügung.
Für die Wohnung wird in der Regel ein normaler Mietvertrag abgeschlossen bzw. sie kann als Eigentumswohnung erworben werden.

Das Angebot an den namensgebenden Serviceleistungen variiert sehr stark je nach Anbieter.

Es empfiehlt sich daher, vorab genau zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich im Service- / Betreuungsvertrag enthalten sind. Diese Leistungen werden über eine Pauschale bezahlt, auch wenn diese nicht vollständig in Anspruch genommen werden! Teilweise stehen den Bewohnern zusätzlich Gemeinschaftsräume zur Verfügung gestellt und oder es werden Kultur- und Freizeitaktivitäten durch den Dienstleister angeboten.

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