Es mag sich kaum jemand vorstellen, dass man infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder z.B. aufgrund einer demenziellen Erkrankung seine Angelegenheiten nicht oder nicht mehr vollständig selbst regeln könnte. Während man sich in vielen Lebensbereichen ganz selbstverständlich mit Vorsorge beschäftigt, z.B. durch Vermögensbildung oder entsprechende Versicherungen, macht man sich nur ungerne Gedanken darüber, wer für einen selbst Entscheidungen treffen soll, wenn man es selbst nicht mehr kann.
Falls keine Vorsorge getroffen wurde, der eigene Wille aber im Moment oder dauerhaft nicht formuliert werden kann, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall eine Betreuerin oder einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen. Dabei wird vorrangig eine Betreuungsperson aus dem Kreis der Angehörigen ausgewählt. Ist dies nicht möglich, können aber auch familienfremde Personen zum Betreuer bestellt werden.
Damit die eigenen Vorstellungen und Wünsche Berücksichtigung finden, empfiehlt es sich frühzeitig eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung auszufüllen. Dazu sollte man sich Zeit nehmen und gegebenfalls Beratung in Anspruch nehmen.
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