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Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in einer Pflegeeinrichtung, wenn die gewohnte Betreuung daheim (z.B. wegen Urlaub/Krankheit der Pflegeperson oder wegen Umbau der Wohnung) für kurze Zeit nicht möglich ist.

Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 die Kosten für bis zu 8 Wochen und 3539 € pro Jahr.

Achtung! Bei den 3539 € handelt es sich um gemeinsames Budget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Budget, dass sie für die Kurzzeitpflege einsetzen, kann nicht mehr für Verhinderungspflege genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag von 131€ monatlich, welcher bereits ab Pflegegrad 1 zusteht, bleibt dabei unberührt und kann zusätzlich eingesetzt werden.

 

Bitte beachten Sie: Die Nachfrage nach Kurzzeitpflege ist hoch.
Informieren Sie sich daher für planbare Kurzzeitpflege frühzeitig bei den Einrichtungen.

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