In einer Tagespflegeeinrichtung werden Pflegebedürftige tagsüber stundenweise betreut und rundum versorgt. Sie erhalten ihre Mahlzeiten, finden Gemeinschaft, werden körperlich und geistig aktiviert sowie pflegerisch versorgt. Die Tagespflege kann in Pflegeheimen oder in eigenen Tagespflegestätten stattfinden. Oft wird ein Fahrdienst angeboten, der die Tagespflegegäste morgens zuhause abholt und (nach-)mittags wieder zurück bringt. Bei besonderen Auf Anfrage sind auch oft individuelle Lösungen möglich.
Die Kosten können ab Pflegegrad 2 über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Sie können mit anderen ambulanten Sachleistungen (z. B. für einen ambulanten Pflegedienst) und/oder mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag (monatlich 125 €) für Tagespflege eingesetzt werden. Die Kosten für die Verpflegung sind privat zu zahlen.
Hinweis: Teilstationäre Nachtpflege
Kein pflegender Angehöriger kann rund um die Uhr zur Stelle sein. Für Menschen, die auch nachts ständige Betreuung benötigen, gibt es das Konzept der Nachtpflege. Hier werden Pflegebedürftige stundenweise in einer teilstationären Einrichtung nachts betreut. So können die Angehörigen beruhigt schlafen und neue Kraft tanken.
Die Pflegeversicherung finanziert Nachtpflege genauso wie die Tagespflege.
Derzeit ist in der Region Bamberg ein solches Angebot (noch) nicht verfügbar. Dies kann sich bei ausreichender Nachfrage ändern. Wenn Sie Bedarf haben, melden Sie sich bitte je nach Wohnort bei der Seniorenbeauftragten der Stadt Bamberg oder der Generationenbeauftragten des Landkreises Bamberg. Die Kontaktdaten finden Sie unten.