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Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Versorgung von Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung, wenn die gewohnte Betreuung daheim (z.B. wegen Urlaub/Krankheit der Pflegeperson oder wegen Umbau der Wohnung) für kurze Zeit nicht möglich ist.

Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 die Kosten für bis zu 6 Wochen und 1.612 € pro Jahr. Die Kurzzeitpflege kann mit (noch nicht in Anspruch genommenen) Leistungen der Verhinderungspflege auf bis zu 8 Wochen und 3.224 € pro Jahr ausgeweitet werden. Ab Pflegegrad 1 kann auch der Entlastungsbetrag (monatlich 125 €) für Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Bitte beachten Sie: Die Nachfrage nach Kurzzeitpflege ist hoch. Informieren Sie sich daher für planbare Kurzzeitpflege frühzeitig bei den Einrichtungen.

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