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Ambulante Pflegedienste - oder auch Sozialstation genannt, wenn der Träger ein Wohlfahrtsverband ist - versorgen pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Sie leisten sowohl die Grundpflege (Körperpflege, Ankleiden etc.) als auch die ärztlich verordnete Behandlungspflege (Wundversorgung, Gabe von Spritzen etc.). Zudem bieten sie hauswirtschaftliche Hilfen an und koordinieren Zusatzleistungen wie Fahrdienste, Essen auf Rädern oder ehrenamtliche Helfer.

Betroffene wie Angehörige finden dort umfassende Beratung und Unterstützung.

Die Kosten können ab Pflegegrad 2 als Pflegesachleistung über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Auch die Kombination von privater Pflege und professioneller Unterstützung durch ambulante Dienste ist möglich (Pflegesachleistung plus Pflegegeld = Kombinationsleistung). Eine Übersicht über die finanziellen Leistungen je Pflegegrad finden Sie auf der Homepage des VDEK (Verband der Ersatzkassen).

Alle Ambulanten Pflegedienste der Region finden Sie unter: www.aok-pflegedienstnavigator.de.