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In einer Tagespflegeeinrichtung werden Pflegebedürftige tagsüber stundenweise betreut und rundum versorgt. Sie erhalten ihre Mahlzeiten, finden Gemeinschaft, werden körperlich und geistig aktiviert sowie pflegerisch versorgt. Die Tagespflege kann in Pflegeheimen oder in eigenen Tagespflegestätten stattfinden. Oft wird ein Fahrdienst angeboten, der die Tagespflegegäste morgens zuhause abholt und (nach-)mittags wieder zurück bringt. Auf Anfrage sind auch oft individuelle Lösungen möglich.

Die Kosten können ab Pflegegrad 2 über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Sie können mit anderen ambulanten Sachleistungen (z. B. für einen ambulanten Pflegedienst) und/oder mit dem Pflegegeld kombiniert werden. 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 erhalten zusätzlich von ihrer Pflegekasse einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € monatlich. Im Gegensatz zu den übrigen Leistungen verfällt dieses Budget nach Ablauf eines Monats nicht, sondern wird jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres angespart. Über diesen Betrag können die Kosten der Unterkunft und Verpflegung abgerechnet werden.

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