Kein pflegender Angehöriger kann rund um die Uhr zur Stelle sein. Für Menschen, die auch nachts ständige Betreuung benötigen, gibt es das Konzept der Nachtpflege. Hier werden Pflegebedürftige stundenweise in einer teilstationären Einrichtung nachts betreut. So können die Angehörigen beruhigt schlafen und neue Kraft tanken.
Die Kosten können ab Pflegegrad 2 über die Pflegeversicherung abgerechnet werden (außer für die Verpflegung). Sie können mit anderen ambulanten Sachleistungen (z. B. ambulanter Pflegedienst) und/oder dem Pflegegeld kombiniert werden. Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag (monatlich 125 €) für Nachtpflege eingesetzt werden.
Derzeit ist in der Region Bamberg ein solches Angebot (noch) nicht verfügbar. Nachtpflege kann dann angeboten werden, wenn es genügend Nachfrage bzw. Nutzer gibt. Wenn Sie Bedarf haben, melden Sie sich bitte (je nach Wohnort) bei der Seniorenbeauftragten der Stadt Bamberg oder der Fachkraft für Senioren des Landkreises Bamberg. Die Kontaktdaten finden Sie hier.